Wir können Sie, wenn Sie bereits bei uns in Behandlung sind, bei leichten Beschwerden bis zu 5 Tage krankschreiben, ohne dass Sie dazu in unsere Praxis kommen müssen. Dafür müssen unsere Ärzt:innen mit Ihnen telefonieren und Ihre Beschwerden erfragen und entscheiden dann, ob die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich ist oder ob eine persönliche Vorstellung in der Praxis erforderlich ist. Eine Verlängerung einer solchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur durch eine persönliche Vorstellung in der Praxis möglich.
Sollten Sie starke Beschwerden (schwere Symptome) haben, vereinbaren Sie bitte stattdessen einen Termin.
Sollten Sie bereits wegen einer Erkrankung nach einer persönlichen Vorstellung in unserer Praxis krankgeschrieben worden sein, kann eine Verlängerung der Krankschreibung um maximal 5 Tage nach einem telefonischen Arztgespräch erfolgen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine rückwirkende Krankschreibung nur in Ausnahmefällen zulässig ist und nur für maximal 3 Tage möglich ist.
Wenn Sie eine telefonische Kranschreibung wünschen, rufen Sie entweder bei uns an und lassen sich in die Rückrufliste für telefonische Krankschreibungen eintragen oder füllen das folgende Formular aus:
Formular telefonische Krankschreibung
Die Rückrufe durch die Ärzt:innen erfolgen in der Regel außerhalb der Sprechstundenzeiten zwischen 13 und 15 Uhr oder ab 17 Uhr.